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REGELN FÜR DAS VERHALTEN AUF DEN SKIPISTEN
1.
Jeder muss sich so verhalten, dass niemand gefährdet und keine Sachschäden verursacht werden.
2.Jeder Skifahrer muss seine Geschwindigkeit und sein Verhalten seinen Fähigkeiten sowie den allgemeinen Bedingungen und der Wetterlage anpassen.
3.Wer von oben kommt und die Möglichkeit der Streckenwahl hat, muss darauf achten, dass er nicht mit Skifahrern weiter talwärts zusammenstößt.
4.Es darf sowohl berg- als auch talwärts und sowohl rechts als auch links überholt werden. Dabei ist jedoch immer ein Abstand einzuhalten, der dem überholten Skifahrer Bewegungsfreiheit und Kurven ermöglicht.
5.Wer auf eine Piste fährt oder ein Übungsgelände quert, muss berg- und talwärts sicherstellen, dass er dabei weder sich selbst noch andere gefährdet.
6.Nicht auf den Pisten anhalten, insbesondere nicht an Stellen mit vorgegebenen Passagen oder mit eingeschränkter Sicht. Bei Stürzen ist die Piste so schnell wie möglich zu räumen.
7.Die Pisten dürfen nicht zu Fuß oder mit Schlitten überquert bzw. befahren werden. Tourenskifahren ist verboten.
8.Die Hinweisschilder an den Pisten gelten für alle. An Kreuzungen gilt rechts vor links.
9.Bei Unfällen ist jeder dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
10.Wer an einem Unfall beteiligt ist oder Zeuge eines Unfalls ist, muss seine Personalien angeben.
11.Nicht am Pistenrand kurven, sondern stets ausreichend Freiraum für Überholmanöver lassen.
12.Auf die Bahnen anderer Skifahrer unter Berücksichtigung des jeweiligen Fahrstils (Snowboard, Telemark, Carving, Fun-Ski) achten.
